Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der „MECS Modelleisenbahnclub Stuttgart e.V.“, abgekürzt „MECS“, hat seinen Sitz in Stuttgart.

Der MECS bezweckt, das Interesse am Eisenbahnwesen durch modellmäßigen Nachbau und Betrieb zu fördern, eisenbahntechnische und verkehrswirtschaftliche Allgemeinkenntnisse und Begriffe zu vermitteln, die Eisenbahnliebhaberei in allen Erscheinungsformen zu pflegen und insbesondere bei der Jugend durch fachtechnische Anleitung Freude und Verständnis am Basteln zu wecken und sie zur Ausarbeitung neuer Ideen anzuregen.

Im Rahmen seiner Vereinstätigkeiten führt der MECS auch „Besichtigungen seiner großen Vereinsanlage“ in seinen Vereinsräumen durch. Zutritt zu diesen „Besichtigungen“ wird den Teilnehmern ermöglicht nach …

  1. Erwerb eines Online-Tickets über die Homepage des MECS
    die hierbei erfassten Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen zur Vertragsanbahnung, -Durchführung, -Abwicklung dieser Besichtigung erhoben, im vereinseigenen EDV-System gespeichert und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung, jedoch mindestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
    Die DSGVO regelt die Berichtigung, Löschung, Sperrung einzelner personenbezogener Daten, sowie das Widerspruchs- und Auskunftsrecht hierzu.
  2. Vorlage eines negativen Corona-Schnelltest, eines Genesenen- oder Geimpften-Nachweises gemäß der jeweils aktuell geltenden örtlichen Corona-Verordnung

Buchung Online-Ticket „Besichtigung“

Die Anmeldung (Buchung) zur „Besichtigung“ erfolgt elektronisch unter Verwendung des obigen Anmeldeformulars (von der MECS-Website). Mit ihr bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages an; er ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Anmeldung beim MECS gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn eine inhaltlich dem Angebot entsprechende Buchungsbestätigung in Textform durch den MECS beim Teilnehmer innerhalb der Buchungsfrist zugeht. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den MECS. Diese sollte aus Beweisgründen immer auch in Textform erfolgen.

Zahlung Online-Ticket / Zahlungsfrist

Bei einer Buchung „Online-Ticket“ ist die vollständige Zahlung bis spätestens 3 Tage vor Beginn der gebuchten „Besichtigung“ fällig (<= Ende der Zahlungsfrist).

Rücktritt des Teilnehmers

Ein Teilnehmer hat bis vor Veranstaltungsbeginn jederzeit das Recht des Rücktritts der „Besichtigung“. Der MECS hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bis vor Ablauf der Zahlungsfrist einer Buchung „Online-Ticket“ verliert der MECS den Anspruch auf den Zahlungsbetrag und muss bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

Einseitige Vertragsbeendigung durch den MECS

Ist der MECS aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung seines Vertrages gehindert, so ist der MECS unverzüglich verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber bis zum Veranstaltungsbeginn den Rücktritt zur Veranstaltung zu erklären und alle bereits bezahlte Beträge zurückzuerstatten.

Haftungsausschluss

Der MECS übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Teilnehmern bei deren „Besichtigung“, soweit sie nicht Körperschäden aufgrund unerlaubter Handlung betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Veranstalter:

Modelleisenbahnclub Stuttgart eV. (auch Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen), vertreten durch den Geschäftsführer Peter Anhalt
MECS-Geschäftsstelle/Postanschrift MECS, Franz-Arnold-Str.54, 70736 Fellbach
E-Mail mailto@mec-stuttgart.de
Der Club ist eingetragen im Registergericht Stuttgart, Vereinsregister-Nr: 100.