Die aktuelle Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sieht in der Basisvariante vor, dass auch an den Modellbahn-Ausstellungen des MECS nur teilnehmen kann, wer wirksam geimpft oder genesen oder negativ getestet ist, wobei die Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf (Basisvariante ⇒ keine Warnstufe aktiv ⇒ sollten am Ausstellungstag Corona-Warnstufen/-Alarmstufen/etc. aktiv sein, so gelten jeweils deren strengere Regeln!!).
Bei der Einlasskontrolle ist der MECS zur Überprüfung der jeweils entsprechenden Nachweise verpflichtet. Teilnehmer, die keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, werden abgewiesen.
Es ist davon auszugehen, dass während der gesamten Veranstaltung eine medizinische Maske korrekt zu tragen ist, da die Einhaltung des Mindestabstandes (1,5 m) in den Ausstellungsräumen nicht durchgehend sichergestellt werden kann. Die Teilnehmer werden auf die Einhaltung der AHA-Regel hingewiesen.
Eine Desinfektion der Hände der Teilnehmer und von Oberflächen sowie weitere vorbeugende Maßnahmen zur Risikominimierung werden vorgesehen.
Rund um unsere Modellbahnanlage kann sich nur eine begrenzte Anzahl an Haushalten im 1,5m-Abstand aufhalten. Deswegen können pandemie-bedingt zu jeder Modellbahn-Ausstellung des MECS auch nur eine identisch begrenzte Anzahl an ONLINE-Tickets gebucht werden (ein Online-Ticket = ein Haushalt).
Zur Durchführung von intensiveren Reinigungs-/Lüftungsarbeiten im Zuge des Hygiene-Konzepts wird den Teilnehmern die zeitliche Aufenthaltsdauer an allen Modellbahn-Ausstellungen des MECS auf jeweils maximal 2 ½ Stunden begrenzt (vormittags: 9:30-12:00 h, nachmittags: 14:00-16:30 h).
Der Einlass zu den einzelnen Veranstaltungen ist ausschließlich mittels eines vorher zu erwerbenden ONLINE-Tickets gestattet (erhältlich auf unserer Homepage: Eintrittskarten online vorab buchen).
Bei dieser ONLINE-Buchung werden -konform zur CoronaVO- die Teilnehmer darauf hingewiesen, dass vor Eintritt in die Ausstellungsräume des MECS …